Die Bürgergemeinde Jenins besteht aus den in Jenins wohnhaften Ortsbürgern beiderlei Geschlechts.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Bürgergemeinde steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlässt sie die erforderlichen Vorschriften.
In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen insbesondere folgende Aufgaben:
Die Aufnahme ins Bürgerrecht
Die Verwaltung des bürgerlichen Vermögens und der Stiftungen
Die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des in ihrem Eigentum stehenden Vermögens
Die Zustimmung zur Veräusserung, Verpfändung und dauernden Belastung von Grundstücken, welche schon am 01.09.1874 zum Nutzungsvermögen der Bürgergemeinde gehört haben oder als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind
Die Mitwirkung bei der Verfügung über Mittel aus dem Bodenerlöskonto nach Massgabe der kantonalen Gesetzgebung
Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde.
Bürgerrat
Boden-Verwaltung
Andreas Obrecht
Beisitzer
Johannes Lampert-Reist
Revisoren
Christian Nänni
Urs Lampert
Der Bürgerrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Bürgergemeinde und vertritt diese nach aussen.
Bürgerpräsident
Andreas Eggenberger-Imhof
Vizepräsident
Andreas Obrecht
Aktuar
Benjamin Obrecht
Kassier
Sonja Rutz
Gesetz
Einbürgerung
Die Statuten der Bürgergemeinde Jenins (folgen demnächst).
Das Gemeindebürgerrecht kann Personen mit Wohnsitz in Jenins erteilt oder zugesichert werden, welche insgesamt während
fünf Jahren, wovon drei Jahre unmittelbar vor Gesuchsstellung (Schweizerinnen/Schweizer) bzw. fünf Jahre ununterbrochen
vor Gesuchseinreichung (Ausländerinnen / Ausländer) in der Gemeinde Jenins gewohnt haben.
Für Fragen steht Ihnen der Bürgerpräsident Andreas Eggenberger-Imhof gerne zur Verfügung. Das Bürgerrechtsgesetz können Sie hier herunterladen.
Bürgerboden
Die Verpachtung erfolgt durch den Bürgerrat.
Die Bestimmungen über Bezug und Verpachtung der Bürgergüter der Bürgergemeinde Jenins können Sie hier herunterladen.

















